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   VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14   

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VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14 (https://dejure.org/2015,180)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14 (https://dejure.org/2015,180)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 (https://dejure.org/2015,180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 50 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, Art 6 Abs 1 EGRL 115/2008, Art 6 Abs 2 EGRL 115/2008
    Abschiebungsandrohung eines Drittstaatsangehörigen mit spanischem Aufenthaltstitel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Abschiebungsandrohung an einen Drittstaatsangehörigen mit spanischem Aufenthaltstitel

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 2, AufenthG 59, AufenthG § 50 Abs. 3
    Rückführungsrichtlinie, Unionsrecht, Abschiebungsandrohung, Rückkehrentscheidung, Aufenthaltstitel für einen anderen Mitgliedstaat der EU, spanischer Aufenthaltstitel, Permiso de Residencia, unerlaubter Aufenthalt, Drittstaatsangehörige

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 30.01.2014 - 19 L 395.13

    Ausländerrecht - Anforderungen an eine Ausreiseaufforderung

    Auszug aus VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14
    bb) § 59 AufenthG und § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG sind unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Erlass einer Abschiebungsandrohung im Falle eines ausreisepflichtigen Ausländers, der in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen und sich dort aufhalten darf, abgesehen von den Fällen, in denen die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, erst dann zulässig ist, wenn dieser erfolglos aufgefordert worden ist, sich unverzüglich in den anderen Mitgliedstaat zu begeben (VG Hamburg, Beschl. v. 6.6.2014, 17 E 1476/14, rechtskräftig, n. v.; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014, 19 L 395/13, juris, Rn. 17 ff.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013, 8 L 1881/13, juris, Rn. 9 ff.).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2013 - 8 L 1881/13

    Abschiebungsandrohung bei einem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem

    Auszug aus VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14
    bb) § 59 AufenthG und § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG sind unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Erlass einer Abschiebungsandrohung im Falle eines ausreisepflichtigen Ausländers, der in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen und sich dort aufhalten darf, abgesehen von den Fällen, in denen die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, erst dann zulässig ist, wenn dieser erfolglos aufgefordert worden ist, sich unverzüglich in den anderen Mitgliedstaat zu begeben (VG Hamburg, Beschl. v. 6.6.2014, 17 E 1476/14, rechtskräftig, n. v.; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014, 19 L 395/13, juris, Rn. 17 ff.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013, 8 L 1881/13, juris, Rn. 9 ff.).
  • VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam;

    Dieses Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; aA VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16

    Abschiebungsandrohung; Drittstaatsangehöriger; Daueraufenthaltsrecht;

    Anders mag es in Fällen sein, in denen ausschließlich das Herkunftsland des Drittstaatsangehörigen als vorrangiger Zielstaat bezeichnet wird, vgl. hierzu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 17, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Vietnam); VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, Rdn. 28 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana) ; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 L 1881/13 -, Rdn. 9 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana).
  • VG Freiburg, 07.01.2020 - 10 K 38/20

    Vorrangige Abschiebung eines ausreisepflichtigen, im Besitz einer

    Das Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt wohl grundsätzlich eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 01.02.2016 - 7 K 2404/15 -, juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.01.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; a. A. VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).
  • VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung;

    Dabei war im Rahmen der Kostenverteilung zu berücksichtigen, dass den Abschiebungsandrohungen neben dem eigentlichen, aber erfolglosen Rechtsschutzziel der Antragsteller, ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland (einstweilen) zu sichern, nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, sodass sich dieser Teil des Rechtsstreits gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig nicht auszuwirken vermag (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014, a.a.O., Rn. 35; VG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2015 - VG 17 K 1758/14 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 14).
  • OVG Hamburg, 30.01.2020 - 6 Bs 233/19

    Rechtsschutz gegen eine Ausreiseaufforderung an einen ausreisepflichtigen

    Es kann offen bleiben, ob es gegen Art. 6 Abs. 2 RL 2008/115/EG verstoßen würde, einen Ausländer, dem Einreise und Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Schengen-Staat erlaubt ist und dessen Ausreise nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, die Abschiebung in ein Land angedroht werden kann, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union und kein Schengen-Staat ist, solange er noch nicht nach § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG aufgefordert wurde, sich unverzüglich in das Hoheitsgebiet des anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. in den anderen Schengen-Staat, in dem ihm Einreise und Aufenthalt erlaubt ist (vgl. zu einer solchen Konstellation: VG Hamburg, Urt. v. 14.1.2015, 17 K 1758/14, Asylmagazin 2015, 166, juris Rn. 28).
  • VG München, 03.04.2019 - M 24 S 19.914

    Erfolgloser Eilantrag eines Marokkaners gegen Abschiebungsandrohung

    Dementsprechend kann die Abschiebungsandrohung zeitgleich mit der Ausreiseaufforderung ergehen (so auch die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/5470, 22; vgl. Tanneberger in BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.5.2018, AufenthG § 50 Rn. 7a; a.A. VG Hamburg, U.v. 14.1.2015 - 17 K 1758/14 - juris Rn. 28; Funke-Kaiser in GK-Aufenthaltsrecht, AufenthG § 59 Rn. 68).
  • VG Mainz, 08.06.2018 - 4 L 474/18

    Abschiebungsandrohung, Abschiebung, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel,

    Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten gegen einen sich illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen demnach erst dann eine Rückkehrentscheidung erlassen, wenn der Ausländer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 RückführungsRL); eine ohne entsprechende Aufforderung erlassene Rückkehrentscheidung ist rechtswidrig, wobei es sich auch bei der Abschiebungsandrohung um eine Rückkehrentscheidung in diesem Sinne handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3.6.2016 - 19 L 275.15 -, juris Rn. 34; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1.2.2016 - 7 K 2404/15 -, juris Rn. 16 f.; VG Hamburg, Urteil vom 14.1.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166 und juris Rn. 28 ff.).
  • VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen voraussichtlichen Verstoßes

    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • VG Schleswig, 31.08.2018 - 11 B 97/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, ob die erfolglose Ausreiseaufforderung zwingend vor Erlass der Abschiebungsandrohung (so: VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14) oder zumindest auch zeitgleich mit der Abschiebungsandrohung (so: VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.203 - 8 L 1881/13; VG Berlin, Beschluss vom 30.01.2014- 19 L 395/13; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2016 - 7 K 2404/15 - alle zitiert nach juris; für zeitgleichen Erlass von Aufforderung und Abschiebungsandrohung: Gesetzesbegründung, Bt.-Drs.
  • VG Potsdam, 27.02.2018 - 8 L 1147/17
    Dies gilt auch für die besondere Ausreiseaufforderung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, welche die Aufforderung enthalten muss, sich unverzüglich in einen bestimmten EU-Mitgliedstaat zu begeben, die darüber hinausgehende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist (VG Freiburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, juris, Rn. 17; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395.13 -, juris, Rn. 34; Graßhof in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, Rn. 7a zu § 50 AufenthG).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 17 K 4885/13

    Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf zwei Jahre

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